Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Kronberg | Stand 01.01.2019
Taunus-Tanzschule Kronberg | Inh. Thomas Blank | Westerbachstrasse 23a | 61476 Kronberg
Wann und wie oft kann ich Tanzen gehen?
Gesellschaftstanz Erwachsene: Sie sind berechtigt, während unserer Öffnungszeiten an beliebig vielen unserer angebotenen Club-Tanzkurse teilzunehmen, auch mehrfach in einer Woche.
Gesellschaftstanz Jugendliche: Sie sind berechtigt, an dem von Ihnen gebuchten Club-Tanzkurs regelmäßig teilzunehmen, Herren dürfen auch mehrfach in einer Woche die Parallelkurse besuchen.
Wir bemühen uns stets um einen optimalen Ausgleich Herren zu Damen, können dies aber nicht garantieren. Bei einem Herren- oder Damenüberschuss werden die Partner permanent gewechselt, auf Wunsch darf auch gleichgeschlechtlich getanzt werden. Die Unterrichtsziele werden in jedem Fall erreicht.
Urban-Dance-Bereich: u.a.: Hip-Hop, Clip-Dancing, Break-Dance, Jazztanz, Contempary, Lady-Style, House, etc. laut Angebot:
Bei Buchung 1 Kurs einmal pro Woche, bei Buchung 2 Kurse zweimal pro Woche am vereinbarten Termin eine Zeitstunde (=60 Minuten).
Bei Buchung „All-U-Can-Dance“ kann an allen angebotenen Urban-Dance-Kursen, auch mehrfach teilgenommen werden.
Kindertanzkurse Kurse für kleine Kinder zwischen drei und sieben Jahren sind mit 45 Minuten angesetzt, können aber bis 15 Minuten länger sein, abhängig von der Konzentrationsdauer.
Wer haftet für meinen “Ausrutscher“?
Der Aufenthalt und das Tanzen in unseren Räumen geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Mitarbeitern vorsätzlich verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Für Garderobe übernehmen wir keine Haftung.
Wann und wie komme ich auf Tanzpartys, etc.?
Allgemein: Bei den Veranstaltungen am Wochenende, wie Übungstänze, Partys, Discos, (siehe Preisliste), etc. haben Sie als Club-Mitglied freien Eintritt.
(Themen-Partys können zusätzliches Eintrittsgeld bzw. Mindestverzehr kosten.) Sie benötigen hierfür eine Clubkarte, die wir ihnen kostenlos ausstellen.
Kindertanzkurse, Urban-Kurse: Für die Themenveranstaltungen (Weihnachten, Fastnacht, etc) wird keine Clubkarte benötigt. Es kann Eintrittsgeld bzw. Mindestverzehr erhoben werden.
Wie oft zahle ich in einem Jahr?
Stichwort „Jahreshonorar“: Alle unsere Honorare sind Jahreshonorare, Sie zahlen regelmäßig pro Monat ein zwölftel des Jahreshonorars,
deswegen wird auch in Ferienzeiten das Monatshonorar berechnet. In Werbung und bei Verträgen, etc. notieren wir immer das Monatshonorar. ( mal 12 = Jahreshonorar)
Wie kann ich zahlen?
Im „Solotanzbereich“ (Kindertanz und Urban-Dance) zahlen Sie eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von € 25,00. Die Gebühr wird vor oder mit der ersten Abbuchung eingezogen.
Sie zahlen monatliche Clubgebühren entsprechend der von Ihnen ausgewählten Vertragslänge. Die Zahlung der Clubgebühr erfolgt ausschließlich im abgesicherten Einzugsverfahren.
(Bei jeder anderen Zahlungsweise erbitten wir eine Vorabbezahlung von 3 Monaten und eine erheben eine Rechnungslegungsgebühr.)
Rechnungsstellung?
Fast alle Kunden zahlen im sicheren und problemlosen Lastschriftverfahren, wenn Sie Rechnung / Überweisung vorziehen, müssen wir Ihnen € 10,– für jede Rechnung belasten.
Was passiert bei einer fehlerhaften Lastschrift?
Bei fehlerhafter Angabe Ihrer Kontonummer, etc. und einer dadurch verursachten Rücklastschrift berechnen wir Ihnen die uns belasteten Bankgebühren, zuzüglich € 10 Bearbeitungsgebühr.
Kommen Sie für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Beiträge in Verzug, so ist der gesamte Restbetrag bis zum nächsten Kündigungstermin sofort zur Zahlung fällig.
Wir sind berechtigt die monatlichen Pauschalpreise anzupassen. Im Falle von Preiserhöhungen sind Sie berechtigt, innerhalb einer Frist von vier Wochen diesen Vertrag zum Ablauf des nachfolgenden Monats zu kündigen.
Wie ist das mit den Laufzeiten einer Kursbuchung?
Allgemein: Zunächst läuft die Kursbuchung über den gewünschten Zeitraum (3, 6 oder 12 Monate). Die Laufzeit verlängert sich automatisch um den gleichen Zeitraum, wenn die Buchung nicht gekündigt wird. Die 10-Monatsbuchung bei Jugendlichen (Tanzschuljahr) endet automatisch nach dem Tanzschuljahr.
Jugendkurse (Besonderheit wegen Ball- Start- und Ferienterminen): Durch unterschiedliche Ferien-/ Startzeiten und/oder Premierenballterminen können sich bei Jugendlichen andere Laufzeiten ergeben. Bei 6-Monatsbuchung (oder auch 2 x 3-Monatsbuchung) kann der Ball im 5., 6. oder 7. Monat angesetzt sein, dadurch sind auch Sonder-Kündigungen zum Ende des 7. Monats möglich indem der entsprechende Premierenball stattfindet.
Hierdurch ergeben sich auch Laufzeiten von 7 Monaten, trotz einer 6-Monatsbuchung, da der Ball im Regelfall von allen Jugendlichen gewünscht ist, dies beinhaltet dann auch die Zahlung eines 7. Kursusmonats.
Wenn ich kündigen möchte:
Allgemein: Wenn Sie mit dem Tanzen aufhören möchten, können Sie (nach der Mindestlaufzeit) sechs Wochen vor Ablauf eines Quartals, also zum 31.03., 30.06., 30.9. oder zum 31.12. kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform, z.B.: mit dem „Quick-Check-Out“ -Formular. (gibt’s im Tanzschul-Büro oder als Download) Eine weitere Kündigungsmöglichkeit besteht online bei www.tanzschule-kronberg.de. Die Teilnehmer des „Tanzjahres“ (10 Monate) oder der Themenkurse (4 oder 8 Wochen) brauchen nicht zu kündigen, ihr Vertrag läuft automatisch aus.
Wenn ich ganz aufhören muss:
Bei Schwangerschaft, Wohnortwechsel oder nachträglich eintretende Bewegungsunfähigkeit, die dauerhaft jede weitere Teilnahme unmöglich macht, können Sie, bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung, mit einer Frist von 5 Werktagen zum jeweiligen Monatsende mit einer Stornogebühr von € 10,– sofort kündigen.
Wann gibt es keinen Unterricht?
Gesellschaftstanz Erwachsene: Der Unterricht wird ganzjährig angeboten, in den folgenden sieben Wochen findet kein Unterricht statt: Weihnachten, Jahreswechsel, Kar- und Osterwoche, 14 Tage im Hochsommer und eine Woche der Herbstferien laut jeweiligem Jahresplan. An allen gesetzlichen Feiertagen und Fastnachtssonntag fällt der Unterricht aus.
Gesellschaftstanz Jugendliche, Kindertanz und Urban-Bereich: Der Unterricht wird ganzjährig angeboten, außer in den hessischen Schulferien und an allen gesetzlichen Feiertagen.
Wer regelt diese Kursusbuchung?
Zwischen uns vereinbarte Absprachen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Alle vertraglichen Dinge regeln sie bitte ausschließlich mit unserem Büro.
Aussagen der Tanzlehrer dienen nur der Information, sie sind nicht bindend!
Wie beende ich diese Kursusbuchung?
Abmeldungen sind mit einfachen Brief, Check-Out-Formular (gibt’s im Büro), oder auch online möglich. Auf der Webseite finden Sie ein bequemes, einfaches Online-Anmeldeformular.
Sie bekommen im Anschluss an die Absendung eine Bestätigungsemail mit dem Tagesdatum zugeschickt. Die eigentliche Kündigungsbestätigung mit dem tatsächlichen Kündigungstermin erhalten Sie ein paar Tage später.
(Kündigungen per Email ausschließlich an: kuendigung@tanzschule-kronberg.de)
Storno vor Kursbeginn:
Von dieser Buchung können Sie bis 2 Tage nach der ersten Unterrichtsstunde kostenfrei zurücktreten, bitte wählen Sie auch hierbei ausschließlich den Schriftweg.
Hinweis zu Foto/Videoaufnahmen:
In unserer Tanzschule werden viele Fotos und Videos von Partys, Kursen, Bällen, Shows und Veranstaltungen erstellt. Diese können Sie im Internet jederzeit ansehen, bzw. werden „live“ übertragen. Sollte Ihnen ein persönliches Einzelbild nicht gefallen, können Sie es jederzeit löschen lassen. Bei Aufnahmen mit vielen Personen werden wir Sie auf Wunsch unkenntlich machen. Ergänzung: Teile unserer Tanzschule werden aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.
Änderungen Termine:
Änderungen, Anpassungen der Clubtermine, Kursuszeiten, Zusammenlegungen bleiben vorbehalten.
Datenschutz-Grundverordnung
Den Umgang mit Ihren persönlichen Daten regelt unsere Datenschutzgrundverordnung, die Sie im Internet und unserm Büro einsehen können.
Salvatorische Klausel
Sollte einer oder mehrere der Bedingungen nicht rechtskräftig sein, bleiben die restlichen Bedingungen jedoch rechtskräftig.